Samstag, April 20, 2024
Allgemein

Eine Unterstreichung typischer Vorurteile

Warum das Blutspendeverbot diskriminierend ist

Kommentar von Samuel F. Johanns und Laila N. Riedmiller

Kritisch zu sehen ist bei einem pauschalen Blutspendeverbot aufgrund des homosexuellen Geschlechtsverkehrs und damit letztendlich aufgrund der sexuellen Orientierung die Tatsache, das bestehende Diskriminierungslinien und Vorurteile unterstrichen werden können. Die Gesellschaft spricht implizit einen Generalverdacht gegenüber einer Gruppe von Menschen aus, eine spezifische Risikobereitschaft oder Problemunbewusstsein zu haben. Zudem suggeriert das Verbot, homosexueller Geschlechtsverkehr unter Männern könne nicht „safer“ sein oder auf eine bestimmte Zahl an Geschlechtspartnern beschränkt bleiben.
Während heterosexuelle Frauen* nur dazu befragt werden, ob sie monogam leben oder häufig wechselnde Geschlechtspartner haben, genügt diese pragmatische Frage bei homosexuellen Männern offenbar nicht. Genauso, wie es langjährige monogame heterosexuelle Partnerschaften ohne neues Ansteckungsrisiko gibt, gibt es diese auch bei homosexuellen Paaren. Dies durch die unzulässige Pauschalisierung zu verleugnen, fördert ebenfalls weitere Diskriminierung.

Auch Sexualpraktiken (beispielsweise Analverkehr) müssen sich nicht auf eine sexuelle Orientierung beschränken, sondern kommen bei allen sexuellen Orientierungen vor. Da Frauen* im Test wiederum nicht gefragt werden, ob sie Analverkehr praktizieren, und Schwulen wiederum nicht die Frage gestellt wird, ob sie lediglich Oralverkehr praktizieren wird jedoch deutlich, dass offenbar eine pauschale, vorurteilsbehaftete Ansicht von männlicher Homosexualität auch in medizinischen Kreisen noch immer stark verbreitet ist.
Daher erscheint es irrwitzig anzunehmen, ein langjährig monogam lebendes homosexuelles Paar (welches nach der jetzigen Regelung nicht spenden darf) stelle ein größeres Risiko dar als heterosexuelle Menschen.
So kommt als einzige Regelung, welche nicht diskriminierend oder stigmatisierend auf bestimmte Menschengruppen ausgerichtet wird ein fristgerechter verpflichtender Test für alle blutspendebereiten Personen in Betracht. Dieser würde sich nur auf relevante Fragen beschränken und die Homosexualität nicht als Ausschlusskriterium betrachten. Zudem sollte in der Diskussion beachtet werden, dass das sogenannte diagnostische Fenster auf alle Blutspender_innen zutrifft, egal, welches Geschlecht oder welche Sexualität sie haben. Eine bestimmte Personengruppe deshalb zu benachteiligen, kann daher ein sehr falsches Signal setzen.

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