Freitag, März 29, 2024
Allgemein Lokales

Täter aus dem Nahfeld

Sexuelle Grenzverletzungen in Studi-Wohnheimen werden nicht beachtet

von Jana Klein

Foto: Sam. F. Johanns
Foto: Sam. F. Johanns

Entgegen dem Bild, das in der gegenwärtigen Debatte um sexuelle Belästigungen und Übergriffe zum Standard erklärt wird, finden die allermeisten Grenzüberschreitungen im Nahfeld der Betroffenen statt. Nicht der rassifizierte Fremdtäter beherrscht die Statistiken, sondern Intimpartner, Mitbewohner, Väter, Verwandte. Ein Beispiel dafür sind die Studierendenheime. Hier leben oft Menschen auf engem Feld zusammen, müssen sich Räume, sanitäre Einrichtungen oder gleich eine ganze WG teilen, über neue Mitbewohner_innen kann kaum selbst entschieden werden. Beste Bedingungen für übergriffige Personen.

Immer wieder melden sich insbesondere Studentinnen bei entsprechenden Stellen und berichten – von einem einschüchternden Klima, von sexistischen Erniedrigungen, Beschimpfungen, Drohungen, von sexueller Belästigung und häuslicher Gewalt. Und ein Blick in die Statistiken macht klar, dass es dabei nicht bleiben dürfte. Auch Schichtzugehörigkeit oder Bildung schützen nicht, wie vielfach geglaubt wird: die Gewalt macht vor diesen statistischen Faktoren keinen Halt. Vielfach ist vonseiten der Verbände, die sich der Vertretung der Interessen von Betroffenen und Opfern verschrieben haben, der Vorwurf erhoben worden, dass diesen, wenn sie über das Erlebte zu sprechen versuchen, nicht geglaubt wird, ihnen gar eine Mitschuld gegeben wird. Und dass in den allermeisten Fällen „Aussage gegen Aussage“ steht, weil die Täter ihre Angriffe begehen, wenn niemand zusieht – im Nahfeld eben – stimmt zwar auf der juristischen Ebene, führt aber auf kultureller Ebene zu einer fatalen Gleichgültigkeit, die Täter ermutigen dürfte, an ihrem Verhalten nichts zu ändern.

Die Friedrichs Wilhelm sprach hierzu mit Andrea Willscheidt, der Abteilungsleiterin zum Thema „Wohnen“ und ließ sich darüber aufklären, wie mit dem Thema von offizieller Seite aus umgegangen wird: es gibt keine Informationsbroschüren, – plakate oder sonstiges Aufklärungsmaterial, dass an Studierende ausgehändigt wird, auch sind kein spezielles Personal wie Mediator_innen oder Schulungsveranstaltungen für Mitglieder der in den Wohnheimen tätigen Selbstverwaltung im Programm. Das Studierendenwohnheim versteht sich hier, wie Willscheidt klarmacht, in erster Linie als Vermieter und nicht als Anstalt, die ein öffentliches Interesse in diesem Bereich verfolgt. Nichtsdestotrotz landen ein paar wenige Auseinandersetzungen schließlich doch im Büro der Abteilungsleiterin, wenn sich die Betroffenen an sie wenden. Als Problem wird gesehen, dass diese oft nicht wollen, dass der mutmaßliche Täter angesprochen und ihm so die Gelegenheit eingeräumt wird, seine „Sicht der Dinge“ darzulegen. Auch betont Willscheidt, dass sie die betreffenden Studentinnen stets dazu auffordert, zur Polizei zu gehen und ihre Rechte auch hier zu erstreiten bzw. zu verteidigen.

Dabei weisen Verbände und Interessenvertretungen nicht erst seit Jahren darauf hin, dass das deutsche Sexualstrafrecht mehr als unzureichend ist – bei der Nötigung und der Vergewaltigung bestehen erhebliche Schutzlücken (der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe spricht etwa in Bezug auf die Kölner Grabschattacken gar von systematischer Straffreiheit), sexuelle Belästigung, wie ihr im Arbeitsrecht zumindest ansatzweise begegnet wird, ist im Strafrecht überhaupt nicht auffindbar und entsprechend legal. Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention von 2011, die fordert, dass alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind, ist in Deutschland noch immer nicht erfolgt, weil die Bundesregierung das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht für maßgeblich hält. Justizminister Maas entgegnete seinen Kabinettskolleginnen, die dies von ihm forderten, laut Spiegel, sie sähen das Thema „zu weiblich“. Der Deutsche Juristinnenbund argumentierte in einer sehr ausführlichen Stellungnahme samt Forderung nach Reform 2014: „Es ist nicht sachgerecht, die sexuelle Selbstbestimmung […] als weniger schützenswert als das Eigentum zu behandeln“.
Eine entsprechende Konfrontation der Täter oder gar ein Verweis aus der Wohnung dürfte mit den bislang getroffenen Maßnahmen nahezu unmöglich sein und es scheint, dass man keine Wege sucht, abseits des Strafrechts mit STW-Maßnahmen einen besseren Schutz zu organisieren, sich als politischen Akteur einzubringen. Andrea Willscheidt bemüht sich aber, wie sie gegenüber der Friedrichs Wilhelm hervorhebt, um unkomplizierte Verfahren, mit denen Studentinnen in entsprechenden Situationen innerhalb der Heime umziehen können. Unterhalb des Gangs zum „Vermieter“ verbliebe für Betroffene noch der Weg zur Studentischen Selbstverwaltung. Eine Anfrage der Friedrichs Wilhelm an die Vertrauensstudenten, ob das Thema im Bewusstsein der entsprechenden Organe ist, ob es spezielle Beauftragte, Fortbildungen, womöglich weibliche Ansprechpersonen oder eine Richtlinie zum Umgang gibt,  wurde damit beantwortet, dass hierüber „zum Glück“ nichts bekannt sei.

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