Donnerstag, März 28, 2024
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Bürgermeister wirr, General-Anzeiger wirrer

Die Reaktionen auf die Hausbesetzung aus konservativen Kreisen

 von Jan Bachmann

Bonn liegt tief in der Provinz und spielt überregional nur eine sehr kleine Rolle. Zwar wurde der Bonner Hauptbahnhof, in der Hoffnung, Terroristen würden ihn als wichtig genug für einen Anschlag erachten, mehrfach gesperrt, doch passierte nichts. Als man sich jedoch dann entschied einen ganzen Häuserblock in der Innenstadt, das Viktoriakarree, niederreißen zu lassen, besetzen Aktivist*innen ein Haus in besagtem Block. Dies sorgte natürlich für Unruhe bei den Persönlichkeiten der Lokalpolitik (sofern noch lebendig). Während sich Bürgermeister Sridharan Sorgen macht, dass es nun keine einvernehmliche Lösung mehr geben könne, vertritt der General-Anzeiger (den meisten Leuten als Fischeinwickelpapier vom Bonner Markt bekannt) Positionen, die der Verfasser an dieser Stelle nicht wiedergeben will, um nicht zur Verdummung der Leser*innnenschaft beizutragen.

Zunächst  zu den Äußerungen des Herrn Oberbürgermeisters: Es ist ja schon ein großer Trugschluss, zu glauben, dass eine einvernehmliche Lösung als solche etwas erstrebenswertes wäre. Das, was notwendig ist, ist eine Lösung, die die Bedürfnisse der Menschen befriedigt. Natürlich ist es umso besser, wenn man sich dabei einig ist, doch bleibt die Forderung des Oberbürgermeisters nur eine hohle Phrase: Einvernehmliche Lösungen kann man schließlich mit den größten Schurk*innen dieser Welt schließen, wenn es einem nur darum ginge, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Überhaupt scheinen sich die Bonner Konservativen recht merkwürdiger Argumente zu bedienen. So schrieb etwa Frau Inhoffen im General-Anzeiger, dass man sich schon alleine deshalb nicht mit den Hausbesetzer*innen solidarisieren könne, weil die Hausbesetzung ein Straftatbestand sei (sic!). Das ist natürlich gleich auf verschiedenen Ebenen ganz großer Unfug. Natürlich ist die Hausbesetzung kein Straftatbestand, allenfalls kann sie einen Straftatbestand erfüllen. Außerdem kann man die Bewertung eines Verhaltens nicht ausschließlich davon abhängig machen, ob ein Verhalten verboten ist. Natürlich gibt es viele schlimme Sachen, die es zu verurteilen gilt und die auch verboten sind, doch verbietet sich ein solcher Schluss – gerade vor dem Hintergrund der Geschichte – für jeden Menschen, der sich den Luxus leistet, selbst zu denken. Weiter fährt Frau Inhoffen, in fataler Unkenntnis des Grundgesetzes, fort, dass Signa als Eigentümer der Gebäude entscheiden könne, was mit ebendiesem passieren solle. Genau das ist eben nicht der Fall. Selbst nach den bürgerlichen Maßstäben der deutschen Rechtsordnung ist es nicht möglich, dass man mit Wohnraum so verfährt, wie man eben möchte.

Solche Einschränkungen des Eigentumsrecht schränken übrigens die Freiheit viel weniger ein, als sie Freiheit ermöglichen. Was ist das Recht, einen Wohnblock niederzureißen gegen das Recht, eine Wohnung zu haben? Was ist das Recht, ein Haus zu kaufen und leer stehen zu lassen gegen das Recht, einen Raum zu schaffen, in dem Menschen sich ohne Zwang und Druck verwirklichen und
ausdrücken können?
Wenn man schon der Marktwirtschaft als Feigenblatt das Wort „sozial“ voranstellt, dann sollte man sich doch zumindest an diese Maßstäbe halten.

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