Donnerstag, März 28, 2024
Allgemein Universität

Die Folgen für die Lehrkräfte

Das Urheberrecht in Zeiten der digitalen Reproduzierbarkeit

 von Laila N. Riedmiller

Karikatur: Jan Bachmann
Karikatur: Jan Bachmann

Nicht nur die Studierenden haben unter der neuen Regelung und den Folgen eines Nichtbeitritts zum Rahmenvertrag zu leiden. Auch die Lehrpersonen sind ab dem 1.1.2017 mit Veränderungen konfrontiert, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind.
Insbesondere die Geisteswissenschaften sind von der Änderung betroffen, nicht zuletzt leiden auch die Sprachkurse sehr unter den Änderungen. Im Gespräch mit einigen Lehrpersonen der Universität werden immer wieder die gleichen Aspekte genannt.

So wird die Verantwortung für die Einhaltung des Copyrights nun endgültig auf die – häufig völlig überforderten – Lehrpersonen abgewälzt. Diese sind oftmals alles andere als vertraut mit dem Urheberrechtsgesetz und selbst wenn man dieses in- und auswendig kennen würde, bleibt doch die Frage, welche Texte im Einzelfall als urheberrechtlich geschützt einzustufen sind und welche nicht, welche zumindest in Teilen hochgeladen werden dürfen und welche vermutlich ganz vom Lehrplan verschwinden werden.

Insbesondere die Sprachkurse des Sprachlernzentrums sind betroffen. Hier ist es Standard, dass die Kurse zusätzlich zu den anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen eine Semesterwochenstunde als e-Learning betreiben. Diese Stunden werden von den Lehrpersonen vorbereitet. Aufgeschrieben und abgerechnet wird allerdings nur die Stunde, die auf eCampus verzeichnet ist. Mit der Neuregelung und dem Nichtbeitritt bedeutet dies nun, dass ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand auf die Dozierenden zukommen wird, die sich nun nicht nur sehr viel mehr Übungen ausdenken müssen, sondern die auch durch die hinzukommende Recherche nach frei verfügbaren Quellen kaum noch eine angemessene Entlohnung für ihre Arbeit bekommen.
In den vergangenen Jahren wurden Dozierende immer wieder darin unterstützt, Fortbildungen zum Thema e-Learning zu machen, nun jedoch führt die aktuelle Entwicklung das gesamte Konzept ad absurdum.
Auch den Unibibliotheken und den koordinierenden Zuständigen der Fachbereiche ist dies bewusst. Wie aussichtslos die Situation scheint, wird bei einem Blick auf die Homepage der Unibibliothek deutlich. Hier rät die ULB Dozierenden dazu, Lizenzen für den Unterricht selbst zu kaufen. Im Klartext: die Dozierenden haben einen unbezahlten Mehraufwand bei der Zusammenstellung der obligatorischen eCampus-Kurse und müssen dann dafür noch Gelder zahlen, um bestimmte Materialien verwenden zu dürfen.

Insbesondere in Studienfächern mit aktuellem Bezug, also verschiedenen Landes- und Kulturwissenschaften, ist es essentiell, schnell neue Artikel lesen und verteilen zu können. Da diese allerdings ab 2017 nur noch analog weitergegeben werden können, wird die Aktualität der verwendeten Artikel stetig sinken.

Auch empfiehlt die Uni den Lehrkräften, die aktuelle Literatur für das Semester nun noch hochzuladen, damit Studierende diese downloaden können, und danach wieder alles zu entfernen. Dies jedoch ist noch einmal mehr Aufwand, zumal auch hier die Spontaneität beinah ausgeschlossen wird, wenn das gesamte Semester nun innerhalb weniger Wochen akribisch und bis zum Ende durchgeplant werden muss. Denn Änderungen sind hier nur schwer möglich.

Die Unsicherheit, mit der sich die Lehrenden konfrontiert sehen, wenn es um die rechtliche Bewertung von Lehrmaterialien geht, wird am Ende eher dazu führen, dass insgesamt weniger Texte hochgeladen werden, da die Lehrpersonen nicht riskieren wollen, für etwaige uploads belangt werden zu können. Die offiziellen Handlungsempfehlungen, wieder vermehrt auf Literaturlisten zurückzugreifen, untergräbt das gesamte Konzept des e-Learnings und führt zudem noch dazu, dass die Angebote der Plattform kaum noch dazu beitragen können, den oft schwierigen und sehr theoretischen Unterricht aufzulockern, da weniger Material zur Verfügung steht.

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