Freitag, März 29, 2024
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Die Sache mit der DSGVO

Wenn man der Kunst einen externalistischen Wert zusprechen möchte, so ist einer davon sicher, dass sie es vermag, alltägliche Lebenswelt der Vergangenheit für die nachfolgenden Generationen erlebbar und rekonstruierbar zu halten. Sie leistet hier vielleicht als eine kulturelle symbolische Form Dimensionen der Konservierung, wie sie der Wissenschaft und Geschichtsschreibung so nicht möglich ist. Viele Menschen glauben, dass der Spirit einer Epoche durch die Kunst seiner Zeit erlebbar wird. Das Dublin von damals im Ulysses von James Joyce, angeblich wieder aufbaubar aus den Zeilen des Poeten. Das Frankreich eines verblichenen Jahrhunderts in den Gemälden der Impressionisten und die Erahnbarkeit der sich aufbrauenden Eskalation des antisemitischen Gewaltpotentials dieser Nation in den Ergüssen eines Ernst Moritz Arndt (Kein fw ohne diese Polemik!). Für die Fotografie als Kunst stehen Namen wie Henri Catier-Bresson, es ist eine Fotografie der Gesellschaft die immer mehr als rein dokumentarischer Report gewesen ist.
Um die Zukunft dieses Potentials der Fotokunst läuft gerade eine Debatte darüber inwiefern eine Straßenfotografie wie die Bressons noch Angesichts des Gesetzes hier wohl durchführbar sein wird.
Zur Einordnung: Seit dem 25.05 trat eine neue Gesetzgebung zur Datenerhebung, die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) in Kraft. Die bisherige Abwägungspraxis aus Panoramafreiheit, Kunstfreiheit seitens der Fotografinnen und dem Recht am eigenen Bild seitens der menschlichen Fotomotive könne dadurch an Geltung verlieren, so die Befürchtungen.

Im Netz kursieren allerhand Kommentare, Gutachten und „Klarstellungen“ dazu. Die einen sehen den Untergang der Fotografie als Ganzes besiegelt, andere treten als Apologeten des Gesetzes auf. Von Reinigung des Markes ist in diesem Zuge die Rede. Eine dritte Kategorie von Artikeln stellen gehässige Dreiviertel-Volljuristen dar, die den Rest der Leute darüber bashen, alles falsch verstanden zu haben, weil das doch absolut eindeutig ist.

So richtig verlässlich klar gemacht hat aber bislang niemand, ob eine künstlerische Fotografie eine Datenerhebung in Sinne der EU-DSGVO ist oder nicht.

Dieser Kommentar versteht sich nicht als Beitrag zur Klärung der juristischen Situation, der Autor des Textes sieht sich dazu auch nicht qualifiziert. Es ist jedoch (s)ein Anliegen, hier eine Sorge um allgemeine Wirkung der Art und Weise zu anzusprechen, welche die Debatte gerade für das Image der Portrait- und Straßenfotografie hat. Der Kommentar basiert auf der eigenen Erfahrung die man als Fotograf derzeit auf der Straße durchaus macht und einer Rezeption der Beiträge zur DSGVO.

 

Bereits vor der DSGVO-Debatte fing das fragwürdige Debattieren an. Auf Sebastian Edathys PC wurden damals Kinderpornos oder irgendwie kinderpornoartiges Grauzonen-Fotomaterial gefunden. Die legislativen Folgereaktionen, auch „Lex Edathy“ genannt, hatten dann problematisierende Auswirkungen auf die Straßenfotografie. Spätestens hier drängt sich die Frage auf, was das eine mit dem anderen Phänomen zu tun hat. Jedenfalls scheint es nun erheblich schwieriger zu sein mittags im öffentlichen Raum Kinderpornos anzufertigen, soweit so gut. Unklar ist auch, ob die Edathy Sache einen direkten kausalen Einfluss auf die Novellierung hatte. Und das Unklare ist ein Motiv, welches seitdem die Debatte um die Straßenfotografie begleitet. Mit der Sache um die DSGVO rollt nun die nächste Debatte und Artikelflut über die Timelines sozialer Netzwerke. Mit ebenfalls zumeist eher angst- als klarheitsschaffender Wirkung.

Das gravierendere Problem ist die psychologische Wirkung, welche die Debatte um das Gesetz ausstrahlt. Es mag generell stimmen, dass wo kein Kläger da kein Richter, aber ein informeller Aspekt der mit einer gesetzlichen Delegitimation einhergeht, ist eben die Außenwirkung. Wenn es nun schon eine Debatte über die Strafbarkeit des Fotos im öffentlichen Raum gibt wird es genug formalistisch eingestellte Charaktere geben die das Fass auch bei jeder Gelegenheit, ungeachtet einer Qualifikation, aufmachen wollen. Einfach nur, um sich in der Rolle des Hilfssheriffs zu fühlen und diese sozialsadistische Motivation elegant und unangreifbar hinter der Fassade von Gesetzestreue zu kaschieren. Auch wenn es kein Problem gibt, gibt es halt immer die Möglichkeit, jemandem anzuschwärzen.
Die andere Horrorvorstellung ist die „industrielle Abmahnwirtschaft“: Man könnte sich eine Art professionalisierte Anwaltskanzlei vorstellen, die zufällig aufgenommene Personen auf öffentlich geteilten Bildern ausfindig macht und die Bildersteller wegen Verstößen gegen Datenerhebungsvorschriften zu astronomischen Strafbeträgen verurteilt.

So bekommt die Kamera im öffentlichen Raum eben ein spezifisch neues Image. Wo man vorher Teil des künstlerisch kulturellen Schaffens war, tritt man nun in die Schattenwelt der beinahe, vielleicht oder unter irgendwelchen Umständen Kriminellen. Wie auch immer, irgendwie Grauzone halt. Man hat eben gelesen und gehört, dass das irgendwie schlimm ist. Und dafür ist es unerheblich, wie stichhaltig die juristischen Gegebenheiten für die Fotografie und wie unwahrscheinlich ernsthafte Folgen für die fotografische Praxis auch sein mögen, schon die  Debatte hat eine negative diskriminierende Wirkung für die Personenfotografie als Ganzes.
Wer derzeit mit der Kamera im öffentlichen Raum unterwegs ist, kennt das Phänomen, probieren Sie es aus. Bei einer Aufnahme vom Marktplatz mit oder ohne geringfügigen menschlichen Beiwerken, wird es effektiv mehr Leute geben die einen darauf ansprechen, dass das doch nun verboten sei. Diese Menschen sind nicht von Persönlichkeitsrechtsverletzungen betroffen, sie sind keine potentiell Geschädigten, keine Polizisten keine Juristen, die aufgrund irgendwelcher Regeln zum Einschreiten eidlich verpflichtet sehen, sobald sie jemanden beim Wildpinkeln erblicken. Es sind Leute mit einem gewissen Maß an Formalismus unter der Hirnschale, die einfach einem typisch zentraleuröpäischen Hobby frönen, nämlich ohne jede Not in den alltäglichsten Situationen zur Bürgerwehr zu mutieren. Schizoiderweise läuft das allgemeine Verhalten mit den eigenen Daten und Informationen diesen Schutzreflexen, welche Menschen jetzt gegenüber Straßenfotografinnen an den Tag legen, diametral entgegen. Jeder akzeptiert die AGB von denen man insgeheim weiß, dass sie nicht mit den eigenen Ansprüchen an Datensparsamkeit zusammengehen. Aber der Straßenfotograf ist eben ein greifbarer Faktor. Hier hat man ein Gesicht zu den Datenerhebenden, hier kann man was machen, hier muss man was machen. Egal ob es überhaupt ein Problem mit Persönlichkeitsreichten gibt oder nicht.
Vor dem medialen Echo um die Legalität der Fotografie im öffentlichen Raum kam das Thema im moralischen Kompass der präkonventionellen Hilfspolizei unter Garantie auch gar nicht vor. Und in 90% gab es weder Anstoß noch Problem bei der Straßenfotografie.

Das andere Problem, vielleicht sogar das perfidere, ist die Selbstzensur der Künstlerin. Es sind ja eben nicht nur die anderen, die formalistisch autoritäre Charakterzüge internalisiert haben. Man selbst hat natürlich auch diesen latenten Drang in sich, ein guter Untertan vor dem Gesetz zu sein und schon in masochistisch vorauseilendem Gehorsam dem Leviathan Tribut zu zollen. Auch wenn dieser Wille eher ein solcher ist, der vornehmlich in einem sich letztlich selbst regierenden Kopf stattfindet. Eine reale oder erwünschte soziale Erwünschtheit ist etwas, nach dem wir tagtäglich, vollkommen unreflektiert unser Handeln ausrichten.
Wenn Sie bislang Straßenfotografie betrieben haben, überlegen Sie einmal selbst, wie sich Ihre Schaffenspraxis seit der Debatte verändert hat. Und wann, wenn Sie kein Foto gemacht haben sollten, waren ernsthafte juristische Bedenken und Sorge vor Geldstrafe der Grund?

Nebst aller absurden Kriminalisierung existieren selbstverständlich die Fälle, für die jede Form von rechtlicher Verschärfung sinnvoll und notwendig sind. Dann aber bitte mit einer klaren juristischen Präzisierung. Wer zum Beispiel sieht, dass jemand mit der Handykamera fleißig Fotos vom Innenleben der Kabinen in der Damentoilette macht, sollte alle menschenrechtlich noch vertretbaren Mittel ausschöpfen, dieses Verhalten bei den Täter_innen dauerhaft zu unterbinden. Also selbstverständlich die Polizei alarmieren. Man sollte aber irgendwie davon ausgehen, dass das bisherige Arsenal an strafrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung solcher Widerlichkeiten eigentlich ausreichend sein müssten.

Eines ist klar: die DSGVO wirft für die Fotografie Fragen auf. Juristisch geschulte Leute mögen dies nicht ernsthaft als unklar empfinden, aber die grobe Masse ist ob der Situation verunsichert. Darum ist es hier unerheblich ob es sich nur um Fragen in den Köpfen von Laien handelt oder ernsthafte juristische Fragestellungen. Ein bewährtes, allgemein verständliches, für Jura-Laien leicht nachvollziehbares, aber vor allem eingespieltes System der Abwägung von Freiheit der Kunst und dem Recht am eigenen Bild wird nun ausgetauscht, und an seine Stelle tritt eine von Nicht-Juristen als diffus empfundene Unklarheit, ein Dunkel in dem sich Halbwissen, Angst und Abwehrreaktion aller Beteiligen breit macht und in Debatten Bahn bricht die von Leuten mit fragwürdiger Beurteilungskompetenz geprägt ist. Was unter dem Strich vielfach im Kopf stehen bleibt, ist die direkte Verbindung der Themen Fotografie und Kriminalität und das ist das was den größeren Schaden anrichten dürfte, weil es ein Klima aus Selbstzensur und sinnloser Anfeindung auslöst.
Der Wert der Fotografie als kulturelles Archiv der Vergangenheit droht dadurch ernsthaften Schaden zu nehmen.

 

Zitate: „Vor dem medialen Echo um die Legalität der Fotografie im öffentlichen Raum kam das Thema im moralischen Kompass der präkonventionellen Hilfspolizei unter Garantie auch gar nicht vor.“

„Das gravierendere Problem ist die psychologische Wirkung, welche die Debatte um das Gesetz ausstrahlt.“

 

 

 

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