vom Referat für Hochschulpolitik
Die neue Fassung des im letzten Jahr geänderten Hochschulgesetzes hat noch einmal klargestellt, dass eine „verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen“ nur ausnahmsweise in Fällen vorgesehen werden kann, in denen das „prägende Hauptlernziel“ einer Veranstaltung nicht ohne physische Präsenz erreicht werden kann. Dies ist etwa bei Praktika, praktischen Übungen und Sprachkursen der Fall, nicht aber, „[s]obald es mindestens im selben Maß um die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten geht“ (Einführungshinweis des MIWF vom 30. September 2014). Wo sie überhaupt noch möglich ist, muss die Pflicht außerdem verhältnismäßig ausgestaltet sein. Viele Dozierende bzw. Prüfungsausschüsse an der Universität Bonn halten sich leider nicht an diese rechtlichen Vorgaben. Das Referat für Hochschulpolitik des AStA nimmt aus diesem Grund Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige Verpflichtungen zur physischen Präsenz in allen Studiengängen entgegen und versucht zu helfen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung in bestimmten Fällen und je nach Aufkommen
einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Fachschaftsanfragen sind willkommen.
Die 3 Ws der Anwesenheitspflicht-Meldung:
Wo? Veranstaltung(-en), Dozentin(-nen)/Dozent(-en), Modul oder Schein (falls anwendbar), Studiengang,
Prüfungsordnungsversion oder Semester des Studienbeginns
Was? Inwiefern und in welchem Umfang ist die physische Teilnahme an der/den Veranstaltung(-en)
eine Studienleistung? Wird die Anwesenheit überprüft oder wurde schriftlich oder mündlich kommuniziert,
dass eine Anwesenheitspflicht herrscht bzw. eine Prüfung angekündigt? Werden oder wurden schriftlich oder mündlich Studienleistungen kommuniziert, die de facto eine regelmäßige Teilnahme notwendig machen? Falls letzteres, wie sehen diese Studienleistungen genau aus bzw. wie läuft die Veranstaltung genau ab?
Worauf? Worauf müssen wir besonders achten? Ist die Veranstaltung vielleicht so klein, dass die/
der Dozierende sofort weiß, von wem die Meldung kam, wenn wir sie/ihn anschreiben? Gibt es Hinweise
darauf, dass der/dem Dozierenden bewusst ist, dass sie/er gegen geltendes Recht verstößt?
Alle eure Meldungen werden streng vertraulich behandelt.
Referat für Hochschulpolitik | AStA Zi. 9 | Mo., Mi. und Fr. 12-14 Uhr
Kontakt per Mail an hopo@asta.uni-bonn.de