Mittwoch, April 24, 2024
Allgemein

„Rheinlandbastarde“

von Jan Bachmann

Im Jahre 1918 verlor das Deutsche Reich den ersten Weltkrieg. Um sich vor künftigen deutschen Aggressionen zu schützen, wurde unter anderem im Friedensvertrag von Versailles, vereinbart, dass das Rheinland demilitarisiert und von alliierten Truppen besetzt werden soll.
Diese Besetzung des Rheinlandes wurde von vielen Deutschen als Demütigung empfunden. Besonders stark verletzte es den deutschen Nationalstolz, dass Frankreich auch Soldaten aus seinen Kolonien zur Besetzung entsandte. Die Vorstellung, dass ein Europäer, gar ein Deutscher, von einem schwarzen Soldaten kommandiert werden konnte, war vielen Zeitgenoss*innen zuwider und wurde als „schwarze Schmach“ empfunden.
Natürlich passierte auch das, was Carl Zuckmayer nach dem zweiten Weltkrieg in der Figur der Völkermühle beschrieb: Es wurden Kinder gezeugt.
Dass die Mütter und die Kinder, alleine schon durch die Tatsache, unehelich geboren zu sein, starken Anfeindungen  ausgesetzt gewesen waren, kann sich wohl jeder vorstellen, der ähnliche Geschichten aus den Erzählungen der Vorfahren kennt. Hinzu kam, dass das Kind von einem der verhassten Besatzer gezeugt wurde und weiter, von einem Schwarzen.
In jener Zeit herrschte – nicht nur bei rechtsgesinnten Menschen – ein völlig verqueres Bild über menschliche „Rassen“ vor. Man glaubte an die Überlegenheit der europäischen „Rasse“, so ging man – fast durch die Bank – davon aus, dass die geistige Entwicklung eines Schwarzen beim Erreichen der Pubertät stehenbleibe und sich danach wieder zurückentwickele. Selbst liberale Kräfte, die sich an anderer Stelle auch für die Rechte der Schwarzen aussprachen, teilten oft diese Ansicht.
In jener Zeit hatte in Deutschland auch kaum jemand einen Schwarzen gesehen. Schwarze waren eine Attraktion, die man sich im Zoo anschauen konnte.
Gemeinsame Kinder zwischen Deutschen und Afrikanern waren noch seltener, auch wenn es in den deutschen Kolonien einige Fälle gegeben hat.

Der „volkshygienische Standpunkt“

Hitler schrieb in „Mein Kampf“ von der Bastardierung, die zwangsläufig durch die Stationierung der „Negerhorden“ eintrete als von einem Plan der Juden „die weiße Rasse (…) von ihrer kulturellen und politischen Höhe zu stürzen“. Ähnlich äußerte sich auch Rosenberg, der von der „Verköterung Europas“ sprach und Frankreich an der Spitze dieser Entwicklung sah.
Rosenberg und Hitler standen mit dieser Ansicht nicht alleine, zumindest was die angebliche Gefahr für die „deutsche Rasse“ betrifft. So äußerten auch sozialdemokratische Abgeordneten in einer Interpellation im Reichstag: „Für deutsche Frauen und Kinder, Männer und Knaben, sind diese Wilden eine schauerliche Gefahr“. Reichsaußenminister Köster, ebenfalls Sozialdemokrat, sprach dann in seiner Antwort von einer „Gefahr für Deutschland und Europa“ – vom „volkshygienischen Standpunkt“ her. Reichspräsident Ebert klagte die „Verletzung der Gesetze europäischer Zivilisation“ durch die angeblich sexbessenen Marokkaner an.
Natürlich relativieren diese Äußerungen nicht die der Nazis. Vielmehr zeigt sich aber, wie sehr das rassistische Denken in der ganzen deutschen Gesellschaft verankert war. So bestand etwa der „Rassenhygieniker“ Eugen Fischer darauf, dass die Eugenik keine Erfindung der Nazis sei, sondern schon länger bestehe als die nationalsozialistische Bewegung.

Die Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“

Im Jahre 1932 plante die Reichsregierung dann ein Gesetz zur freiwilligen Sterilisation der „Rheinlandbastarde“ um die „Volksrasse“ zu schützen. Zu einer Annahme im Reichstag kam es aber nicht mehr.
Nach 1933 befasste man sich schließlich mit einem Programm zur Zwangssterilisation. Auch, weil man zu großes Aufsehen fürchtete – man fürchtete Reaktionen des Auslands oder der Kirche – wurde für eine Zwangssterilisierung keine formelle Rechtsgrundlage geschaffen.
Unter der Leitung von Eugen Fischer wurde das Programm vorbereitet, die Umsetzung erfolgte ab 1937. Dokumentiert sind Fälle, in denen die minderjährigen Opfer aufgegriffen und binnen kurzer Zeit sterilisiert wurden. Begründet wurde dieses Vorgehen als ein Akt der Notwehr. Es gelte – aus den oben beschriebenen rassistischen Gründen – eine Gefahr vom deutschen Volk abzuwenden. Insgesamt fielen etwa 400 Kinder diesem Verbrechen zum Opfer.

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