Freitag, März 29, 2024
Allgemein

Hat der Nationalstaat heute ausgedient…

und wem diente er überhaupt?

 von Sam. F. Johanns

Der Nationalismus als Ideologie hatte im 19. Jahrhundert seine geistesgeschichtliche Blütezeit. In seinen Anfängen ging er in Deutschland Hand in Hand mit dem Liberalismus und wurde von denen vertreten, welche für die Demokratie und gegen eine ständische aristokratische alte Weltordnung kämpften. Er koexistierte als revolutionäre Idee in den Vorstellungen eines sich emanzipierenden Bürgertums.
Mit der Kolonialisierung im 19. Jahrhundert, dem ersten Weltkrieg und letztlich seinen totalitaristischen Ausprägungen im 20. Jahrhundert mit all ihren kriegerischen und völkermörderischen Exzessen wurde der Nationalismus schließlich ursächlich für eine historisch völlig neuartige Dimension von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Heute scheint der Nationalismus in Deutschland von diesen antisemitischen und rassistischen Aufladungen nicht mehr zu trennen. Was aus der Erfahrung von Krieg und Holocaust als Ergebnis blieb war die Einsicht, dass der Nationalismus zur Lösung sozialer Fragen nicht nur unfähig ist, sondern näher als fundamentaler Teil der meisten auch heute noch bestehenden politischen Probleme betrachtet werden muss. Aus der Erfahrung des Grauens erwuchs auch eine neue Besinnung auf eine universalistische Rechtsauffassung des Individuums, welche sich 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konkretisierte.

Die Menschenrechte in ihrer unverbrüchlichen und universalistischen Geltung ernst zu nehmen bedeutet heute, sie über die Grenzen nationaler Interessen hinaus zu wahren und zu vertreten. Sie zielen auf einen Schutz der Würde des Menschen ab, auch wenn dieser in einer Minderheit zu der kulturellen Identität einer Gesellschaft steht. Selbst wenn seine Meinung der Mehrheit eines Landes unbequem und seine wirtschaftliche Nützlichkeit für das Kollektiv nicht vorhanden ist.

In der politischen Realität sind diese beiden Wertigkeitsauffassungen, Politik für das Kollektiv und Politik für das Individuum, immer wieder dazu verurteilt zu konfligieren. Die gegenwärtige Abschottungskrise Europas, das Anhalten des Nahostkonfliktes oder die Ukrainekrise belegen dies exemplarisch. Ihnen allen ist gemein, dass ihnen fundamental eine exklusivistische Lebensraum-Logik des Nationalismus inhärent ist. Eine nachhaltige Lösung solcher Konflikte kann in einer vehementeren Zurückweisung und endgültigen Ächtung der nationalistischen Ideologie erhofft werden.
Die Menschenrechte vor den Forderungen des Nationalismus zu behaupten bedeutet Homogenisierungsideen einer angeblichen Leitkultur aus der Politik zu verbannen. So darf kein Mensch in Fragen der Einwanderung oder des Bleiberechtes in einem Land beispielsweise aufgrund seiner religiösen oder abstammungsspezifischen Identitäten ungleich behandelt werden, wie es in der heutigen Abschottungskrise Europas von besorgten Bürger_innen gefordert oder wie es im Nahostkonflikt sowohl von palästinensischer als auch zionistischer Seite, in Form theoretischer Forderung sowie politischer Praxis vertreten wird. Eine nationalistisch motivierte (Minderheiten-)Diskriminierung ist aber auch dann nicht legitim, wenn sie von der Mehrheit der Bevölkerung getragen und demokratisch „legitimiert“ ist. So stellt das Minarett-Verbot, welches 2009 in der Schweiz per Volksentscheid beschlossen wurde, dennoch eine empfindliche Verletzung der Grundidee einer liberalen freiheitlichen Gesellschaft dar, insofern hier eine Religionsgemeinschaft Rechte besitzt, welche man einer anderen nur verwehrt, weil man sie für fremd und falsch erachtet.
Wenn wir von den Erfahrungen des Totalitarismus als eine Zäsur für den Nationalstaatsgedanken reden, dann auch, weil seine politischen Methoden nach dem zweiten Weltkrieg anders bewertet werden als im 19. Jahrhundert. So bleibt sich die Frage zu stellen, ob es einen gesunden, nicht aggressiven und sozial vielleicht sogar friedensstiftenden Charakter von Nationalstaat geben kann, solange man sich dazu verpflichtet, auf politische Mittel wie Expansionskrieg, Militarismus und Minderheitendiskriminierung obligatorisch zu verzichten. Eine Utopie von „Nationalismus light“ wie er sich uns alle vier Jahre in Form der Fußball-WM anbiedert (offenbar mit nicht wenig Erfolg, wenn man an die Meere von Deutschlandfahnen und Autokonvois denkt). Dass es sich dabei um Traumwelten handelt, die nicht nur beim Fußball völlig andere Lebenswirklichkeiten zu kaschieren versuchen, wird spätestens dann offenkundig, wenn der nächste Mob von besorgten Bürgern versucht, das Land in fremdenfeindliche Progromstimmung zu stürzen. Es bleibt bei dem alten Problem: Wer einen Staat denkt, welcher primär einer Nation dient, der denkt auch ein starkes kulturelles Wir-Gefühl, das notwendigerweise eine starke Vorstellung einer Gruppe der Anderen beinhaltet, die kein Teil oder keine Nutznießer dieses Staates sein dürfen.
Tatsächlich geht es darum, für die Zukunft Alternativen zum Nationalismus zu finden. Seine Funktion, einer Gesellschaft eine gemeinsame Identifikations- und Solidaritätsgrundlage zu geben muss von anderen Idealen abgelöst werden. Staatliche Gewalt kann und muss eine andere Legitimation als die Verfolgung nationalistischer Interessen haben. Der Schutz der Würde von Individuen kann ein solches Ideal sein. Dann würden Rechtssystem und Staatliche Gewalt sich darauf besinnen, die Würde und die Interessen von Individuen zu wahren statt die von heterogenen Kollektiven.

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