Mittwoch, April 24, 2024
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Urteil im Streit um den Frankfurter Pick-Up-Artist

Ein Frankfurter Pick-Up-Artist hatte in den vergangenen Monaten gegen den AStA Frankfurt geklagt, weil dieser in einem Artikel über den Sexismus der Pick-Up-Szene dessenNamen genannt hatte. Daraufhin durfte der AStA den Text nicht weiter publizieren (wir berichteten). In der Folge stellten sich mehrere ASten und Hochschulgruppen verschiedener Universitäten hinter den Frankfurter AStA und sprachen sich für eine Erlaubnis zur Veröffentlichung aus. Einige griffen das Thema selbst auf (so auch der fw) oder verbreiteten die entsprechenden Artikel. Im März klagte der PUA gegen mehrere Organisationen, unter anderem auch gegen ein Mitglied der Kölner Grünen Hochschulgruppe. Nun entschied das Kölner Oberlandesgericht, dass die Hochschulgruppe die kritischen Artikel nicht von der Webseite nehmen muss.

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