Gastbeitrag von Simon Merkt Seit 2014, als die damalige, rot-grüne Landesregierung ein neues Hochschulgesetz für NRW auf den Weg brachte, ist die Anwesenheitspflicht an nordrheinwestfälischen Universitäten und anderen Hochschulen eigentlich größtenteils abgeschafft. Im damals so benannten Hochschulzukunftsgesetz heißt es in Paragraph 64 Absatz 2a: „Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung […]